Psychologischer Psychotherapeut

Stefan Hirsch

Kontaktdaten:

Stefan Hirsch

Elias-Räntz-Str. 18

95445 Bayreuth

Tel: 0921/74549640

Fax: 0921/74549641

therapie-mail(@)gmx.de

Datenschutz

Wie wird eine Psychotherapie beantragt?

Die Antragstellung für die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist unterschiedlich, je nachdem, ob sie gesetzlich oder privat mit Beihilfe (Beamte) oder privat ohne Beihilfe versichert sind. Als Selbstzahler brauchen sie keinen Antrag zu stellen.

Gesetzlich Versicherte

Wenn sie sich entschieden haben, dass sie eine Therapie bei einem bestimmten Therapeuten machen wollen, stellt ihr Therapeut die entsprechenden Anträge für die Krankenkasse zur Verfügung. Eine sogenannte Akuttherapie im Umfang von 12 Sitzungen muss der Krankenkasse gegenüber nur angezeigt werden und kann dann sofort beginnen. Im Falle einer Richtlinientherapie (wie der Verhaltenstherapie hier in der Praxis) ist noch die Einholung des sogenannten 'Konsiliarberichts' bei einem kassenzugelassenen Arzt ihres Vertrauens (hier meist der Hausarzt) nötig, mit dem abgeklärt wird, dass es keine körperlichen Ursachen für ihre Beschwerden gibt, die einer Psychotherapie entgegenstehen würden. Damit und mit den Angaben des Therapeuten zur Behandlung stellen sie einen Antrag an die Krankenkasse, zumeist anfangs für 12 Sitzungen Kurzzeittherapie (Verhaltenstherapie). Nachdem die 12 Sitzungen aufgebraucht sind, kann die Therapie bei Bedarf in mehreren Schritten weiter verlängert werden, bis zu maximal 80 Sitzungen.

Sie haben ein Anrecht auf Bewilligung einer Psychotherapie als Kassenleistung, wenn die Voraussetzungen dazu vorliegen und in den letzten 2 Jahren keine Psychotherapie für sie durchgeführt wurde. Die Bewilligung muss innerhalb einer Dreiwochenfrist von Seiten der Krankenkasse beantwortet werden, sonst gilt sie auch ohne Antwortschreiben als genehmigt. Lag die letzte Therapie weniger als zwei Jahre zurück, so muss vom Therapeuten im sogenannten ‚Gutachterverfahren‘ genau begründet werden, warum noch vor Ablauf der Zweijahresfrist eine erneute Psychotherapie notwendig ist.

Privat Versicherte

mit Beihilfe (meist Beamte)

Die probatorischen Sitzungen sowie die Anamnese im Erstgespräch werden ohne weitere Antragstellung von der Beihlife übernommen. Für eine sich anschließende Psychotherapie müssen vom Beihilfeberechtigten bei seiner zuständigen Beihilfestelle Antragsunterlagen für Psychotherapie angefordert werden. Beantragt werden entweder 10 oder 40 Sitzungen (Verlängerung möglich). Beim Antrag für 40 Sitzungen ist auch hier die Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichtes beim Arzt ihres Vertrauens notwendig, mit dem abgeklärt wird, dass es keine körperlichen Ursachen für ihre Beschwerden gibt, die einer Psychotherapie entgegenstehen würden. Vom Therapeuten wird ein ausführlicher Therapieantrag mit individueller Begründung und Therapieplanung an die Beihilfe geschickt, der von einem Gutachter geprüft wird. Die Beihilfestelle folgt den Empfehlungen (Befürwortung oder Ablehnung) des Gutachters und erlässt einen entsprechenden Bescheid. Der private Krankenversicherer (der ergänzenden Versicherung) schließt sich dann in der Regel problemlos dem Entscheid der Beihilfestelle an. Zur Sicherheit sollten Sie jedoch zuvor bei Ihrer privaten Krankenversicherung nachfragen, ob die Kosten für Psychotherapie übernommen werden.

ohne Beihilfe

Fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach, ob die Kosten für ambulante Psychotherapie übernommen werden, welcher Steigerungssatz der GOP, wie viele Sitzungen im Jahr sowie für einen Krankheitsfall insgesamt maximal bezahlt werden und welches Antragsverfahren - eventuell auch schon für die probatorischen Sitzungen vor Beginn der Therapie - von der Kasse erforderlich ist. Dies kann je nach Versicherer und Art des Vertrages unterschiedlich sein.

Selbstzahler

Bezahlen sie die Therapie ohne Einschaltung eines Krankenversicherers selbst, ist keine Beantragung notwendig. Ihr Therapeut richtet sich dann beim Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Welche Störungen werden in der Praxis behandelt?

Wer braucht Psychotherapie?

Wie läuft die erste Sitzung (Erstgespräch) ab?